Baustellensicherung
(SiGeKo)

Jeder, der baut, müsste sich mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) auseinandersetzen. Sie beinhalten den momentanen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Die Baustellenverordnung macht es in der Regel erforderlich, dass Bauherrn bei der Planung und Ausführung ihrer Bauvorhaben geeignete Koordinatoren einsetzen, damit Sicherheit und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten wesentlich verbessert werden.