Wärmeschutznachweis
(EnEV 2009)

Bei der Errichtung von Neubauten schreibt die ‚Energieeinsparverordnung’ seit dem 01.10.2007 den Energieausweis in Form eines Wärmeschutznachweises bindend vor. Sie dient als Vorlage für die Behörden und ist Bestandteil des Bauantrages.